Am 23. Juni 2023 ist die neue Fassung der TrinkwV in Kraft getreten. Mit insgesamt 72 Paragrafen und sieben Anlagen ist die neue TrinkwV fast drei Mal so umfangreich wie die vorherige Verordnung.
Daraus ergibt sich ein großer Informationsbedarf über Neuerungen und Änderungen sowie grundlegende Änderungen in der Praxis. Diese betreffen insbesondere neue Qualitätsparameter, niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe und die verpflichtende Einführung eines Risiko-Managements.
Planer:innen und Installateur:innen im Bereich der Haustechnik stehen in der Verantwortung, eine technisch einwandfreie Trinkwasserinstallation – einschließlich zugelassener Geräte und Werkstoffe – zu errichten. Außerdem gehen strengere Dokumentations-, Aufzeichnungs- und Informationspflichten mit der neuen Verordnung einher.
Mit der Neufassung der TrinkwV werden maßgebliche Inhalte der EU-Trinkwasserrichtlinie umgesetzt.
In einem Fachbeitrag im Sanitär-Journal 4-2023 informiere ich darüber, wie man mit sorgfältig ausgewählten und gut geplanten Kalkschutzanlagen eine einwandfreie Wasserqualität sicherstellt und nachhaltig Zeit, Aufwand sowie Kosten sparen kann.
Fachbeitrag: Etienne Saint-Martin
https://linden-team.de/uploads/kalkschutz-mit-neuer-trinkwv.pdf
Glossar zum Thema Trinkwasser (BMG)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/t/trinkwasser.html