Seit Ende Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Für Eigentümer:innen und Vermieter:innen bringt das neue Gesetz spürbare Erleichterungen und wieder mehr Flexibilität bei der Heizungsplanung. Früh planen zahlt sich dabei doppelt aus: Dadurch sichern Sie sich die besten Konditionen und treffen eine langfristig wirtschaftliche Entscheidung.
Das Wichtigste in Kürze
Für Eigentümer:innen und Vermieter:innen gilt:
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Keine starre 65 %-Vorgabe mehr
Die Mindestvorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch entfällt. -
Mehr Vielfalt bei der Technik
Ob Wärmepumpe, Hybridlösung, Biomasse, Fernwärme oder klassische fossile Systeme – Sie haben wieder mehr Auswahl. -
Neuregelung für Gas- und Ölheizungen
Wer weiterhin auf fossile Brennstoffe setzt, muss künftig die schrittweise greifende „Bio-Treppe“ für klimafreundliche Brennstoffanteile berücksichtigen. -
Steigender CO2-Preis
Beachten Sie bei Ihrer wirtschaftlichen Planung den kontinuierlich steigenden CO2-Preis, der fossile Energieträger wie Gas und Öl in den kommenden Jahren schrittweise verteuert. -
Bestandsschutz
Bestehende, funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Das Betriebsverbot nach 30 Jahren ist aufgehoben. -
Förderungen & Fristen
Die staatliche Förderung bleibt bestehen, wird jedoch ab Februar 2027 schrittweise abgesenkt. Frühzeitiges Handeln sichert Ihnen noch die maximalen Zuschüsse.
LINDEN TEAM steht seit über 30 Jahren für Qualität, Zuverlässigkeit und Fachkompetenz im SHK-Handwerk in Köln.
Wir informieren Sie darüber, welche Heizlösung für Ihre Immobilie technisch und wirtschaftlich die beste ist, welche Vorgaben für Sie gelten und wie Sie die aktuellen Förderungen optimal nutzen können.
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LINDEN TEAM unterstützt Sie von der ersten Analyse über die Förderberatung bis zur fachgerechten Umsetzung.


