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Wir optimieren (fast)
jedes Haus GEG-konform.

Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit erweiterten Anforderungen an neue und bestehende Heizungsanlagen.

Für alle Energieträger gelten seit dem 1. Januar 2024 zusätzliche Vorschriften zur Wartung und Instandhaltung kommt die Optimierungspflicht hinzu.

So ist zum Beispiel in Gebäuden ab sechs Wohn- / Nutzungseinheiten ein „hydraulischer Abgleich“ gesetzlich vorgeschrieben. Ziel der neuen gesetzlichen Regelungen ist die Gewährleistung eines möglichst effizienten und sparsamen Betriebs Ihrer Heizungsanlage.

Wofür steht das GEG?

  • Das Gebäude-Energie-Gesetz formuliert energetische Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude.
  • Das Gesetz macht entsprechende Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.
  • Falls eine Heizungsanlage ersetzt werden muss, gelten für Öl- und Gasheizungen Vorgaben des GEG schon ab 2024, manche Regelungen hingegen erst ab Mitte 2026 beziehungsweise ab 2028.
  • Funktioniert die alte Heizung nicht mehr und kann auch nicht mehr repariert werden, so dürfen Sie künftig in einer Übergangsfrist von fünf Jahren von den Vorschriften des GEG abweichen.
  • Beim Neubau schreibt das GEG bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die im Gebäude zum Heizen oder Kühlen zum Einsatz kommen müssen.

Welche Regelungen betreffen Ihre Gebäude?

Die gesetzlichen Vorgaben sind komplex und umfassend. Woher wissen Sie, welche Regelungen für Ihre Heizungs- / Kühlanlage zutreffen? Wer darf die Prüfungen durchführen?

LINDEN TEAM führt Sie fachkundig durch das Regelwerk und stellt mit Ihnen gemeinsam einen geeigneten „GEG-Fahrplan“ auf.

  • Im ersten Schritt erfassen wir Ihre Anlage / Ihre Technik und prüfen, welche energetischen Maßnahmen fristgemäß durchgeführt werden müssen.
  • Wir dokumentieren den Sachstand und legen notwendige Arbeitsschritte fest.
  • LINDEN TEAM unterbreitet Ihnen pragmatische, nachhaltige Optimierungsvorschläge unter Berücksichtigung der GEG-Richtlinien.

Was wird geprüft?

Erdgasheizungen

Das Ergebnis der Prüfung und eventuelle Optimierungen erhalten Sie in schriftlicher Form.

Prüf- / Umsetzungsfrist: Die Prüfung soll seit dem 1. Oktober 2022 aller zwei Jahre erfolgen.

Klassische Heizungsanlagen (mit Wasser als Wärmeträger)

Mögliche Optimierungsmaßnahmen

Das Ergebnis der Prüfung und eventuelle Optimierungen erhalten Sie in schriftlicher Form.

Umsetzungsfrist:

  • Nach 30.9.2009 eingebaut / keine Wärmepumpe / mindestens 6 Wohn- bzw. Nutzungseinheiten: Heizungsprüfung und Optimierung innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung
  • Vor dem 01.10.2009 eingebaut / keine Wärmepumpe / mindestens 6 Wohn- oder Nutzungseinheiten Heizungsprüfung und Optimierung bis zum Ablauf des 30.9.2027

 

*Die Ambivalenz zwischen Alter der Anlage und Frist zur Prüfung basiert auf vorausgegangene Verordnungen/Gesetzgebungen.

Erdwärmepumpe – LINDEN Team Köln – Heizung & Wärme

Wärmepumpen

außerdem

Das Ergebnis der Prüfung und eventuelle Optimierungen erhalten Sie in schriftlicher Form.

Umsetzungsfrist:

  • Nach 01.01.2024 eingebaut und mindestens 6 Wohn- oder Nutzungseinheiten: Betriebsprüfung und Optimierung nach einer vollständigen Heizperiode oder spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme
  • Danach: Wiederholung aller fünf Jahre, wenn die Wärmepumpenanlage nicht aus der Ferne überwacht wird

Hydraulischer Abgleich für alle

Mit den Erweiterungen des Gebäudeenergiegesetzes gilt für alle Heizungsanlagen eine Pflicht zum „hydraulischen Abgleich“. Was ist das?

Ein hydraulischer Abgleich beinhaltet:

Fachkundige Betriebe führen den hydraulischen Abgleich nach vorgegebenen Verfahren (DIN-Norm / ZVSHK-Fachregel) durch.

Das Ergebnis der Prüfung und eventuelle Optimierungen erhalten Sie in schriftlicher Form.

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LINDEN TEAM
Große Telegraphenstraße 1
50676 Köln

    * = Pflichtfeld

    Weiterführende Infos zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    Broschüre – Heizungstausch leicht gemacht

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